Vertragsbedingungen für die Vermittlungstätigkeit der CuxTravel UG (haftungsbeschränkt)

Präambel

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen der CuxTravel UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „CuxTravel oder Vermittler“ und dem Vermieter über das Online-Portal cuxtravel.de geschlossen Verträge über die Vermittlung von Verträgen, die die Miete von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zum Gegenstand haben.

Es gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Mieter / KundeJeder juristische oder natürliche Person, die über das Online-Portal cuxtravel.de eine Ferienwohnung / ein Ferienhaus bucht
MietobjektJede Ferienwohnung / jedes Ferienhaus, dass der Vermieter über das Online-Portal cuxtravel.de zur Miete anbietet
MietzinsGebühr für die Nutzung des Mietobjektes
ObjektbeschreibungBeschreibung des Mietobjektes auf dem Online-Portal cuxtravel.de
Online-PortalOnline-Portal cuxtravel.de
VermieterJeder juristische oder natürliche Person, die über das Online-Portal www.xyz.de eine Ferienwohnung / ein Ferienhaus zur Miete anbietet

§ 1 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss

(1) Der Vermieter ist Eigentümer des Mietobjekts. Sämtliche Eigenschaften des Mietobjektes ergeben sich aus der Objektbeschreibung, die Vertragsbestandteil ist. Der Vermieter beabsichtigt, das Mietobjekt zu Urlaubszwecken an Dritte zu vermieten. Der Vermieter beauftragt CuxTravel Mietvertragsabschlüsse über das Online-Portal zu vermitteln. Der Vermieter erklärt, dass er, sofern etwaiges Allein- oder Miteigentum Dritter an dem Mietobjekt besteht, von diesen zur Auftragserteilung bevollmächtigt zu sein.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Vermieter das Mietobjekt auf dem Online-Portal registriert (Angebot) und CuxTravel dies bestätigt beziehungsweise das Inserat freischaltet (Annahme).

§ 2 Rechte und Pflichten des Vermittlers

(1) Der Vermittler verpflichtet sich, das Mietobjekt auf dem Online-Portal zu listen.

(2) Der Vermittler verpflichtet sich, Buchungen der Kunden abzuwickeln und die jeweiligen Verträge mit den Kunden im Namen des Vermieters zu schließen. Nach erfolgtem Vertragsschluss informiert der Vermittler den Vermieter umgehend über den Vertragsschluss und teilt ihm die Kontaktdaten des Mieters per E-Mail mit.

(3) Der Vermittler verpflichtet sich zur Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs mit dem Kunden. Der Vermittler ist zur Entgegennahme der Zahlung des Mietzinses durch den Kunden im Namen des Vermieters berechtigt. Er kehrt ohne Abzug an den Vermieter aus.

(4) Der Vermittler ist verpflichtet, einen von dem Vermieter ausgewählten Dritten im Namen und auf Rechnung des Vermieters mit der Reinigung des Mietobjekts zu beauftragen, sofern der Vermittler mit dem Vermieter eine solche Beauftragung vereinbart hat.

(5) Der Vermittler ist zur Abwicklung des Versands der Gästekarten und Schlüssel zum Mietobjekt an den jeweiligen Mieter im Namen des Vermieters berechtig und verpflichtet, sofern der Vermittler mit dem Vermieter eine solche Beauftragung vereinbart hat.

(6) Wenn der Vermieter den Gästekartenservice für ein Mietobjekt wählt, ist der Vermittler berechtigt und verpflichtet, die jeweiligen Mieter bei dem Steueramt der Stadt Cuxhaven anzumelden. Er führt den Gästebeitrag im Namen und auf Rechnung des Vermieters unmittelbar an die Stadt Cuxhaven ab.

(7) Wenn der Vermieter den Gästekartenservice für ein Mietobjekt wählt, ist der Vermittler berechtigt und verpflichtet im Namen des Vermieters die Bemessungsgrundlage für die von der Stadt Cuxhaven erhobene Übernachtungssteuer an das Steueramt der Stadt Cuxhaven zu melden. Die Übernachtungssteuer wird im Namen und auf Rechnung des Vermieters unmittelbar an die Stadt Cuxhaven abgeführt.

(8) Der Vermittler verpflichtet sich, den Vermittlerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.

(9) Der Vermittler ist berechtigt, einen Dritten mit der Anfertigung von Innen- und Außenaufnahmen des Mietobjektes zu beauftragen. Die entsprechenden Kosten trägt der Vermittler. Die Nutzungs- und Eigentumsrechte an den angefertigten Aufnahmen stehen ausschließlich dem Vermittler zu.

§ 3 Rechte und Pflichten des Vermieters

(1) Der Vermieter verpflichtet sich, den Vermittler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Vermittlertätigkeit berühren, zu informieren.

(2) Der Vermieter bevollmächtigt den Vermittler in seinem Namen Verträge über die Miete des Mietobjekts mit den Kunden abzuschließen.

(4) Der Vermieter ist verpflichtet, die Belegung des Mietobjekts stets auf aktuellem Stand zu halten und dies auf dem Online-Portal einzupflegen. Verletzt der Vermieter diese Pflicht schuldhaft und kommt es infolgedessen zu einer Mehrfachbelegung, ist der Vermieter verpflichtet, den Vermittler umgehend darüber zu unterrichten.

(5) Der Vermieter erklärt, zur Vermietung des Mietobjektes berechtigt zu sein. Er erklärt weiter, dass er über alle behördlichen Genehmigungen verfügt, sofern solche für die beabsichtigte Vermietung erforderlich sind.

(6) Es ist dem Vermieter untersagt, in der Objektbeschreibung oder anderen Freitextfeldern seine Kontaktdaten, Links oder die Aufforderung zum Vertragsabschluss außerhalb des Online-Portals zu veröffentlichen.

(7) Sofern der Vermieter mit dem Vermittler die Beauftragung eines von ihm benannten Dritten zur Reinigung des Mietobjekts vereinbart, ist er verpflichtet dem Vermieter die Kontaktdaten des Dritten bei Vertragsschluss mitzuteilen.

(8) Der Vermieter ist verpflichtet, dem Vermittler oder einem von diesem beauftragten Dritten nach vorheriger Terminabsprache Zugang zu dem Mietobjekt für die Anfertigung von Innen- und Außenaufnahmen des Mietobjektes zu gewähren.

§ 4 Vergütung des Vermittlers

(1) Für die Vermittlung von Buchungen schuldet der Vermieter dem Vermittler keine Vergütung.

(2) Wählt der Vermieter für eine Unterkunft den Schlüsselservice, übernimmt CuxTravel die Verwaltung von 6 Haus- und Wohnungsschlüsseln und den Versand ebendieser an Gäste der Unterkunft aus Buchungen über CuxTravel. Hierfür schuldet der Vermieter dem Vermittler eine Vergütung in Höhe von EUR 24,99 pro Buchung, die mit der aus dieser Buchung resultierenden Auszahlung an den Vermieter verrechnet wird.

(3) Wählt der Vermieter für eine Unterkunft den Gästekartenservice, übernimmt CuxTravel die Ausstellung der Gästekarten aus Buchungen über CuxTravel, den Versand ebendieser an die Gäste, das Abführen des zu entrichtenden Gästebeitrages sowie der Übernachtungssteuer im Namen des Vermieters an die Stadt Cuxhaven. Hierfür schuldet der Vermieter dem Vermittler eine Vergütung in Höhe von EUR 19,99 pro Buchung, die mit der aus dieser Buchung resultierenden Auszahlung an den Vermieter verrechnet wird.

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vermittlervertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Eine ordentliche Kündigung erfolgt auch, wenn der der Vermieter oder der Vermittler den Eintrag des Mietobjekts aus dem Online-Portal entfernt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt.

(4) Die Wirksamkeit von Verträgen, die der Vermittler im Namen des Vermieters vor dem Zeitpunkt der Kündigung mit Mietern geschlossen hat, bleibt unberührt, auch wenn der vereinbarte Mietzeitraum erst nach der Kündigung beginnt.

(5) Mit Kündigung des Vermittlungsvertrages erlischt die Bevollmächtigung des Vermittlers im Namen des Vermieters Verträge über die Miete des Mietobjekts abzuschließen.

§ 6 Haftung des Vermittlers

(1) Soweit sich aus diesen Vertragsbedingungen nichts anderes ergibt, haftet der Vermittler bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet der Vermittler – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Vermittler jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Vermittler nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

§ 7 Datenschutz

Vermittler und Vermieter verpflichten sich, die gültigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO), einzuhalten.

§ 8 Rechteeinräumung

(1) Der Vermieter räumt dem Vermittler an allen von ihm in der Objektbeschreibung enthaltenen Daten (Texte, Fotografien etc.) das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, nichtausschließliche Recht an sämtlichen bekannten Nutzungsarten ein. Insbesondere ist der Vermittler ohne Einschränkung berechtigt, die Daten zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in andere Darstellungsformen zu übertragen und auf sonstige Art und Weise zu verändern, fortzusetzen und zu ergänzen, in unveränderter und veränderter Form zu verbreiten, drahtgebunden und drahtlos öffentlich wiederzugeben sowie die zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.

(2) Die Rechteeinräumung gemäß Absatz 1 umfasst insbesondere die Berechtigung des Vermittlers die entsprechenden Daten zu Marketing- und Werbezwecken zu nutzen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Vermieter Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, wird zwischen ihm und dem Vermittler als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vermittlervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Marburg vereinbart.

(2) Auf Verträge zwischen dem Vermittler und dem Vermieter findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt auch für die Auslegung einzelner Bestimmungen des Vertrages. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrags.